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Über uns

Die Österreichische Bundesregierung bekennt sich klar zu den EU-Zielen von Lissabon und Barcelona und räumt der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung besonderen Stellenwert ein.

Dazu hat der Gesetzgeber per 11. Juli 2000 einen neuen, unabhängigen Rat für Forschung und Technologieentwicklung eingerichtet und ihm mit 1. September 2004 eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Sein Wirkungsbereich umfasst das gesamte nationale Innovationssystem und seine Empfehlungen können gleichermaßen von Bundes- und Landesstellen eingeholt werden.

Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Rates und die Definition seiner Aufgaben sind im Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (FTFG) festgehalten. Die den Rat betreffenden Punkte finden Sie in Abschnitt III, Paragraph 17, Seite 14ff. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag hat der Rat sich eine Geschäftsordnung gegeben.

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